Der Bundestag berät derzeit einen Gesetzentwurf, der Familiengerichte in Hochrisikofällen erstmals zur Anordnung einer elektronischen Fußfessel ermächtigen soll.
Parallel sind verpflichtende Anti-Gewalt- und Selbstschutztrainings geplant – speziell konzipiert für Behörden, Rathäuser, Gerichte und soziale Einrichtungen. Diese Kombination stärkt den Opferschutz und senkt nachweislich Rückfallquoten.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Im Dezember 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz eine Pressemitteilung zu den geplanten Änderungen im Gewaltschutzgesetz.
Der Entwurf übernimmt das bewährte spanische Modell und folgt Empfehlungen der Innenministerkonferenz.
Elektronische Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“)
So funktioniert der GPS-Alarm
- GPS-Tracker am Knöchel überwacht definierte Schutz-Zonen.
- Annäherung des Täters löst sofort Alarm aus.
- Opfer und zuständige Behörde werden unverzüglich informiert.
Erfolgszahlen aus Pilotprojekten
- Spanien: über 30 % weniger Wiederholungstaten nach Einführung.
- Frankreich & Schweden: positive Evaluation nach 12 Monaten.
- Hessen-Pilot: hohe Akzeptanz bei Opfern und Behörden.
Verpflichtende Anti-Gewalt- & Selbstschutztrainings
Die Trainings richten sich an:
- Behörden & Rathäuser: Sensibilisierung für Risikofälle und Deeskalationsübungen.
- Gerichte & Justizpersonal: Rechtliche Rahmenbedingungen und Umgang mit elektronischem Monitoring.
- Soziale Einrichtungen : Aufbau von Schutznetzwerken und Präventionsmodule.
Modulares Kursangebot (8–12 Wochen, wöchentliche 90-Minuten-Sitzungen):
- Deeskalationstechniken
- Empathie- & Konfliktbewältigung
- Körperlicher & psychischer Selbstschutz
- Zusammenarbeit mit Überwachungsbehörden
Gesetzgebungsverfahren & Zeitplan
Der Entwurf wird aktuell im Bundesrat beraten. Stellungnahmen sind bis zum 13. Dezember 2024 möglich.
Die finale Verabschiedung im Bundestag ist für die erste Jahreshälfte 2026 geplant.
Kritik & Perspektiven
Rechtswissenschaftler mahnen, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit streng zu prüfen.
Frauenrechtsorganisationen fordern klare Gebührenfreiheit für Opfer.
Ausblick
Nach Inkrafttreten erhalten Familiengerichte und Behörden ein wirksames Instrumentarium zum Schutz Betroffener häuslicher Gewalt.